Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 M 79/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27470
OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 M 79/18 (https://dejure.org/2018,27470)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.08.2018 - 1 M 79/18 (https://dejure.org/2018,27470)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. August 2018 - 1 M 79/18 (https://dejure.org/2018,27470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,27470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die schriftlichen Fixierungen im Rahmen einer Beförderungsauswahlentscheidung; Vornahme eines Leistungsvergleichs der Bewerber um ein Beförderungsamt

  • rechtsportal.de

    Auswahl; Beamte; Beförderung; Beurteilung, differenzierte; Erwägungen, wesentliche; Gesamturteil; Notenstufe; Vermerk, schriftlicher; Zureichende Auswahlerwägungen und hinreichend differenzierte Beurteilungen als notwendige Grundlage für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die schriftlichen Fixierungen im Rahmen einer Beförderungsauswahlentscheidung; Vornahme eines Leistungsvergleichs der Bewerber um ein Beförderungsamt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schriftliche Fixierung der wesentlichen Auswahlerwägungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schriftliche Fixierung der wesentlichen Auswahlerwägungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 M 79/18
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

    Dabei ist vom beschließenden Senat zu beachten, dass es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichtes ist, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen ( so: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 31/14

    Beförderungskonkurrenz und (Negativ-)Wirkungen eines Anforderungsprofils;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 M 79/18
    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist nämlich ein Akt wertender Erkenntnis, bei dem der Ernennungsbehörde durch Art. 33 Abs. 2 GG ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidung darauf beschränkt sind, die Einhaltung seiner Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat ( siehe OVG LSA, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 -, juris [m. w. N.] ).

    Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren weiter zu reduzieren ( siehe: OVG LSA, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 und 1 M 33/14 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 M 79/18
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Wird nämlich - wie im gegebenen Besetzungsverfahren - ein Anforderungsprofil aufgestellt oder gilt ein besonderes gesetzliches Anforderungsprofil, kann ein durch ein höheres Gesamturteil bestehender Leistungsvorsprung eines Bewerbers durch den Mitbewerber u. U. dadurch ausgeglichen oder gar beseitigt werden, dass er gerade in den besonderen anforderungsprofilrelevanten Einzelmerkmalen besser beurteilt ist als der in der Gesamtnote besser Beurteilte ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 28. April 2015 - 1 M 78/15 - und Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, jeweils juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 M 79/18
    Daher ist der Verzicht auf ein weiteres Auswahlverfahren nur in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu der Zuweisung des Beförderungsdienstpostens denkbar, um die Aktualität der dienstlichen Beurteilungen zu wahren und in der Zwischenzeit möglicherweise hinzukommende weitere Bewerber nicht ohne hinreichende Rechtfertigung vom Auswahlverfahren über das Beförderungsamt auszuschließen ( so: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 6 B 983/13 -, juris ).

    Sind mit der Dienstpostenzuweisung Vorwirkungen auf die spätere Vergabe des Amts im statusrechtlichen Sinne verbunden und wird die hierauf bezogene Auswahlentscheidung damit vorweggenommen oder vorbestimmt, kann der Dienstherr die Bindung an die Auswahlgrundsätze des Art. 33 Abs. 2 GG bereits bei der Auswahlentscheidung für die Dienstpostenvergabe nur dann vermeiden, wenn er die Dienstpostenvergabe von der Auswahlentscheidung für die Vergabe des Statusamtes entkoppelt ( so: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris = BVerwGE 147, 20 ).

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 M 79/18
    Nur wenn den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG bereits bei der Besetzung des Dienstpostens genügt worden ist, kann der ausgewählte Beamte nach erfolgreichem Abschluss einer Bewährungszeit ohne nochmalige Bewerberauswahl befördert werden ( siehe: BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, juris; Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 36.04 -, juris [m. w. N.] ).

    Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass der zeitlich noch vor der Übertragung des Beförderungsdienstpostens durchgeführte Leistungsvergleich inzwischen an Aktualität eingebüßt hat und daher nicht mehr aussagekräftig im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG ist ( siehe: BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, juris ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 M 79/18
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 M 79/18
    Nur wenn den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG bereits bei der Besetzung des Dienstpostens genügt worden ist, kann der ausgewählte Beamte nach erfolgreichem Abschluss einer Bewährungszeit ohne nochmalige Bewerberauswahl befördert werden ( siehe: BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, juris; Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 36.04 -, juris [m. w. N.] ).

    Beamte haben gegenüber dem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl unmittelbar nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ( BVerwG in ständiger Rechtsprechung, etwa, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 36.04 -, juris [m. z. N.] ).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 M 79/18
    Differenzierungsmöglichkeiten im Gesamturteil dahingehend, dass eine weitere Bewertungsstufe im oberen Bereich der Bewertungsskala oder auch durch die Zulässigkeit von Binnendifferenzierungen, d. h. verbale Zusätze zur abgestuften Bewertung innerhalb von Gesamtnoten, wie z. B. "untere Grenze" oder "obere Grenze" ( vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, juris, Rn. 13 ), vorhanden sind, werden der Beurteilern nicht eingeräumt.
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 M 79/18
    Maßgeblich für den Leistungsvergleich ist - wie ebenfalls bereits dargelegt - in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist ( siehe zudem etwa: BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris, Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, juris, Rn.23 ).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 M 79/18
    Eine erst nach dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung eingetretene tatsächliche Veränderung ist hier für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung über die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens oder Statusamtes nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG nicht von Bedeutung ( so: BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris ).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2016 - 1 M 71/16

    Vergleichbarkeit dienstlicher Regelbeurteilungen von statusdivergierenden Beamten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2014 - 1 M 125/14

    Annahme eines Leistungsvorsprunges sowie zur fiktiven Beurteilung beurlaubter,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2015 - 1 M 78/15

    Gewichtung von Einzelmerkmalen dienstlicher Beurteilungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2013 - 1 M 1/13

    Konkurrentenstreit um eine Professorenstelle

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 4 S 11.15

    Konkurrentenstreit; Schulleiter an einem Gymnasium; dienstliche Beurteilungen;

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16

    Kein Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren, wenn der Dienstherr den

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2013 - 6 B 983/13

    Beschwerde eines Sozialamtsrats in einem Konkurrentenstreitverfahren;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - 1 M 60/12

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten; einstweiliger

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

  • VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23

    Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2018 - 1 M 79/18 -, juris Rn. 24, und Beschluss vom 31. März 2021 - 1 M 12/21 -, juris, Rn. 36.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2021 - 1 M 12/21

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Generalstaatsanwaltes von Beamten R 3 Z

    Maßgebend für den Leistungsvergleich nach Art. 33 Abs. 2 GG ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist ( siehe zusammenfassend: BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris [m. w. N.]; BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2018 - 1 M 79/18 -, Rn. juris 25 f. ).

    Insbesondere bleibt erkennbar, ob die Entscheidung des Dienstherrn Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Anspruch auf faire und chancengleiche Behandlung der Bewerbungen bietet ( OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2018 - 1 M 79/18 -, juris Rn. 19 [m. w. N.] ).

    Dabei ist vom beschließenden Senat zu beachten, dass es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichtes ist, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2018 - 1 M 79/18 -, juris Rn. 24 ).

  • VG Münster, 24.11.2023 - 5 L 395/23
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2018 - 1 M 79/18 -, juris Rn. 24, und Beschluss vom 31. März 2021 - 1 M 12/21 -, juris, Rn. 36.
  • VG Regensburg, 22.09.2021 - RN 1 E 21.1208

    Auswahlentscheidung, Dienstposten, Bewerber, Besoldungsgruppe,

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung um ein höheres Statusamt oder einen höheren Dienstposten ist die Sachlage im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung, regelmäßig in Gestalt des Auswahlvermerks (vgl. BVerwG, B.v. 12.12.2017 - 2 VR 2/16 - juris Rn. 32 und 52; OVG LSA B.v. 31.8.2018 - 1 M 79/18 - juris Rn. 23).

    Wie bereits ausgeführt ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung um ein höheres Statusamt oder einen höheren Dienstposten die Sachlage im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung maßgeblich (vgl. BVerwG, B.v. 12.12.2017 - 2 VR 2/16 - juris Rn. 32 und 52; OVG LSA B.v. 31.8.2018 - 1 M 79/18 - juris Rn. 23).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 57/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

    Die für die Entscheidung über eine Stellenbesetzung im Leistungswettbewerb nach Art. 33 Abs. 2 GG notwendige Gewichtung der Teilgesamturteile wäre daher gegebenenfalls - wie es der Senat in seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes für zulässig erachtet hat (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 3. Januar 2013 - 1 M 129/12 -, juris Rn. 6, vom 28. April 2015 - 1 M 78/15 -, juris Rn. 8, vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris Rn. 14, und vom 31. August 2018 - 1 M 79/18 -, juris Rn. 20) - der personalbewirtschaftenden Stelle (Auswahlbehörde) im Rahmen eines konkreten Auswahlverfahrens überlassen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 61/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

    Die für die Entscheidung über eine Stellenbesetzung im Leistungswettbewerb nach Art. 33 Abs. 2 GG notwendige Gewichtung der Teilgesamturteile wäre daher gegebenenfalls - wie es der Senat in seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes für zulässig erachtet hat (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 3. Januar 2013 - 1 M 129/12 -, juris Rn. 6, vom 28. April 2015 - 1 M 78/15 -, juris Rn. 8, vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris Rn. 14, und vom 31. August 2018 - 1 M 79/18 -, juris Rn. 20) - der personalbewirtschaftenden Stelle (Auswahlbehörde) im Rahmen eines konkreten Auswahlverfahrens überlassen.
  • VG Münster, 29.04.2021 - 5 K 2935/18
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2018 - 1 M 79/18 -, juris Rn. 24, und Beschluss vom 31. März 2021 - 1 M 12/21 -, juris, Rn. 36.
  • VG Magdeburg, 03.11.2021 - 5 B 164/21

    Eine ohne abschließendes Gesamturteil erstellte Beurteilung ist keine

    Maßgebend für den Leistungsvergleich nach Art. 33 Abs. 2 GG ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (siehe zusammenfassend: BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris [m. w. N.]; BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2018 - 1 M 79/18 -, Rn. juris 25 f.).
  • VG Regensburg, 07.04.2021 - RN 1 E 21.145

    Dienstposten, Auswahlentscheidung, Auswahlverfahren, Besoldungsgruppe, Beamter,

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung um ein höheres Statusamt oder um einen höherwertigen Dienstposten ist die Sachlage im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung, regelmäßig in Gestalt des Auswahlvermerks (BVerwG, B.v. 12.12.2017 - 2 VR 2/16 - juris Rn. 32 und 52; OVG LSA, B.v. 31.8.2018 - 1 M 79/18 - juris Rn. 23).
  • VG Schleswig, 12.09.2019 - 12 B 23/19

    Recht der Landesbeamten

    Bei einer solchen Fallgestaltung erhält der unterlegene Bewerber keine Kenntnis mehr von der sodann anstehenden Beförderung des Beförderungsdienstposteninhabers und ist entgegen den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 in Verb. mit Art. 33 Abs. 2 GG deshalb gehindert, seinen Bewerbungsverfahrensanspruch wirksam durchsetzen zu können (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2018 - 1 M 79/18 - juris Rn. 5).
  • VG Magdeburg, 09.07.2018 - 5 BN 375/18

    Verhinderung der Übertragung eines Dienstpostens in Fällen, in denen die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht